Dr.med.dent. Iris Knoblauch Zahnärztin

Ferdinand-Weiß-Straße 115, Freiburg im Breisgau
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Dr.med.dent. Iris Knoblauch Zahnärztin op de kaart

Beoordeling

A Google User (11.05.2010 14:05)
Die Behandlung war eine einzige Katastrophe. Frau Knoblauch hatte eine Wurzelbehandlung vorgenommen. Nachdem ich in der Folge ´wiederholt über Schmerzen klagte, hatte die Zahnärztin mich einfach aus der Praxis geworfen. Offenbar ist es nicht sehr lukrativ für einen Zahnarzt, die eigenen Fehler aufzuarbeiten. Diagnose des Nachbehandlers: Frakturiertes Wurzelkanalinstrument in der Zahnwurzel und chronische Kieferknochenentzündung. Der Zahn musste extrahiert werden. Zudem hatte Frau Knoblauch einen Zahnersatz erstellt, der bestenfalls als Folterinstrument bezeichnet werden kann. Auch dieser musste vom Nachbehandler neu erstellt werden.

Aber es kam noch besser: Denn Frau Knoblauch hatte von mir ein Privathonorar verlangt mit der unrichtigen Behauptung, dass die Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden könne (ich bin gesetzlich versichert). Als ich auf die anderslautenden Informationen der Krankenkasse hinwies, hatte Frau Knoblauch ihre Forderung gerichtlich geltend gemacht. Daraufhin hatte ich Strafanzeige wegen V. a. Betrug bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Eine polizeiliche Durchsuchung der Praxis und eine Überprüfung der Abrechnungsunterlagen zeigte, dass die angeblich nicht abrechnungsfähige Behandlung von Frau Knoblauch schon längst bei der Krankenkasse abgerechnet und von dort zu 100 Prozent bezahlt worden war.

Frau Knoblauch hat ihre gerichtliche Forderung dann zurückziehen müssen. Ihre offensichtlich unbegründete Forderung hatte Frau Knoblauch damit erklärt, dass sie irgendwie ihre Patientenunterlagen falsch geführt habe.
A Google User (04.12.2009 21:13)
Befundbericht des Nachbehandlers: Frakturiertes Wurzelkanalinstrument in der Zahnwurzel + chronische Kieferknochenentzündung. An einem anderen Zahn hatte Knoblauch eine Karies unter der von ihr gelegten Füllung belassen. Besonders interessant: Knoblauch hat ein Privathonorar verlangt, mit der Begründung, dass die zugrunde liegende Massnahme angeblich nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden könne. Aufgrund von anderslautenden Informationen der Krankenkasse hatte ich die Forderung zurückgewiesen. Knoblauch hat das begehrte Privathonorar nachfolgend auf dem Klageweg geltend gemacht. Daraufhin hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Verdacht auf Prozessbetrug eingereicht. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ergaben, dass Knoblauch die angeblich nicht abrechnungsfähige Leistung bereits vor Klageerhebung bei der Krankenkasse abgerechnet und von dort zu 100 Prozent die Vergütung erhalten hatte. Ihre Klage musste Knoblauch zurückziehen. Im Zuge der Ermittlungen hatte Knoblauch sich damit entschuldigt, wonach sie ihre Patientenunterlagen irgendwie falsch geführt habe.

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