Landgasthaus Zur Post
- Oostenrijk
- Steyr
- Restaurants
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Gleinker Hauptstraße 6, Steyr |
4 tarieven
8.50/10.00
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+43 7252 91221
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Landgasthaus Zur Post op de kaart
Beoordeling
Clemens (30.12.2016 21:44)
Tafelspitz war sehr gut, auch die Beilagen waren schmackhaft, Bedienung war auch sehr freundlich, man sollte auch die saisonalen Spezialitäten beachten!
11Raiser (04.12.2016 10:32)
Neuer Pächter alles super essen ist sehr gut
Freundliches Personal und gute bäuerliche Küche
Elfriede Jungmair (15.03.2015 14:37)
Wir waren heute zum ersten Mal da. Haben Schweinebraten mit Knödel und warmen Krautsalat, sowie Cordon bleu mit Preiselbeeren und Petersilienkartoffel genossen ! ! ! Das Fleisch war sehr gut, nicht zu fett. Semmelknödel einmalig, selten bekommt man solche Knödel im Gasthof. Nicht zu fest, nicht zu viel Mehl. Krautsalat ebenfalls sehr gut. Der Bratensaft herrlich und ausreichend, daß man bis zum Schluß des Essens etwas hat. Cordon bleu frisch gemacht und die Fülle ausreichend. Die Portionen sind wirklich ausreichend. Das Bedienungspersonal sehr freundlich. Obwohl wir keinen
Tisch bestellt hatten und die Gaststube voll war, fand man doch im Nebenzimmer einen Platz für uns. Raucher und Nichtraucher sind getrennt. Das Nebenzimmer ist ein großer Speiseraum und nur für Nichtraucher. Wir kommen wieder.
Franz Strandl (05.01.2013 23:42)
Das Gesetz des Nichtraucherschutzes wird nicht beachtet! Die Nichtraucher sind gezwungen, durch den Rauchergestank des ersten Raums, in dem die Raucher sitzen, in den als Nichtraucherraum deklarierten zweiten Raum zu gehen. Die Raucher sitzen also in jenem Gastzimmer, in dem sich auch die Schank und die Trinkgläser befinden. Diese werden mit dem Rauch kontaminiert. Der Nichtraucher muss also auch geräucherten Gläsern, auf das sich das gesundheitsgefährdende Nikotin ablagert, trinken. Na dann Prost! Es ist geradezu eine Frechheit, dass die Türe vom Raucher- zum Nichtraucherraum offen bleibt. Begründung: "wegen dem Servieren"!!!: Der Nichtraucher sitzt also in einem als Nichtraucher-Gastzimmer deklarierten Raum, in dem es wegen der ständig offenen Türe nach Rauch stinkt. Mahlzeit! Das darf nicht sein!!! NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZ!!!! Dabei wäre es doch so einfach: der vordere Raum, in dem die Schank ist, sollte der Nichtraucherraum sein, und die Raucher sitzen hinten und die Nichtraucher werden nicht mit dem gesundheitsgefährdenden Rauch belästigt und an den Gläsern lagerst sich kein Nikotin oder ähnlich gefährliche Substanzen ab.. Voraussetzung wäre: Einbau einer Doppeltüre zwischen beiden Räumen!